Wozu dienen überhaupt Feststellanlagen?
Eine Feststellanlage ist eine eigenständige Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen (z.B. Brandschutztüren, Rauchschutztüren oder Rolltore zwischen Brandabschnitten).
Die Feststellanlage sorgt dafür, dass Feuerschutzabschlüsse sowie Rauchabschlüsse dauerhaft in geöffneter Position halten und dadurch eine komfortable Begehung ermöglichen und im Notfall den Brandabschluß selbsttätig schließen.
Die Auslösung erfolgt automatisch über Raucherkennung oder manuell über Taster. Die Raucherkennung, Alarmmeldung und die schnelle und zuverlässige Schließung der Türen im Brandfall übernehmen Feststellanlagen. Dabei können Sie zwischen verschiedenen Funktions- und Kombinationsvarianten mit Obertürschließern oder Bodentürschließern als Teil der Festtstellanlage an ein- und zweiflügeligen Türen wählen. Jede Feststellanlage besteht mindestens aus einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung.
Eine Feststellanlage muss vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen werden. Die DIBt-Richtlinien legen fest, wie Feststellanlagen geplant, betrieben, abgenommen und gewartet werden sollen.
Wer darf Feststellanlagen prüfen?
Feststellanlagen dürfen nur noch durch ausgebildete „Fachkräfte für Feststellanlagen“ wiederkehrend geprüft und gewartet werden. Gefordert wird hierfür nach DIN 14677 ein Kompetenznachweis, der alle fünf Jahre aktualisiert werden muss.
Die Funktionsfähigkeit von Feststellanlagen muss im Brandfall besonders gewährleistet sein. Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung und zur Sicherung der Fluchtwege sind Prüfung, Instandhaltung, Funktionsprüfung, Wartung und Wiederinstandsetzung der Feststellanlagen wichtigste Voraussetzung. Selbst kleine Mängel, die nicht behoben werden, können im Falle eines Brandes große Schäden verursachen.
Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten werden und in Abständen von maximal einem Monat auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Der Betreiber ist außerdem verpflichtet, im Abstand von maximal zwölf Monaten eine Prüfung der Feststellanlage auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Seit März 2011 wird dieses durch die DIN 14677 - Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse - geregelt. Die monatliche Überprüfung darf nach entsprechender Einweisung vom Betreiber von jedermann eigenverantwortlich durchgeführt werden. Die jährliche Prüfung und Wartung darf nur durch die „Fachkraft für Feststellanlagen“ durchgeführt werden.
Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt aller Instandhaltungsmaßnahmen sind schriftlich zu dokumentieren und durch den Betreiber aufzubewahren.
Wir sind Ihr Partner, wenn es darum geht Ihre Feststellanlagen instandzuhalten und -zusetzen, damit eine dauerhaft, ordnungsgemäße Funktion Ihrer Anlagen gewährleistet ist. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Systematischer Aufbau einer Feststellanlage
Weitere Informationen zum Thema Feststellanlagen finden Sie bei nachstehenden Herstellern: