Sicherheitsprüfungen von elektrischen Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0701-0702, DGUV V3 (ehemals BGV A3) und TRBS 1201
Die Anzahl der elektrischen Anlagen und der elektrischen Betriebsmittel – der ortsveränderlichen elektrischen Geräte – nimmt stetig zu. Mit ortsveränderlichen elektrischen Geräten kommen Menschen im dienstlichen wie auch im privaten Bereich täglich in Berührung. Dadurch sind die Gefahren beim Umgang mit elektrischer Energie quantitativ angestiegen.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 und die DIN-VDE-Normen sind hinsichtlich der Einhaltung der Schutzmaßnahmen für „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” von entscheidender Bedeutung.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit in allen Bereichen zu sorgen. Weiterhin ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung § 4 Absatz 1 der Arbeitgeber bzw. Betreiber für die sichere Bereitstellung und Benutzung aller elektrischen Arbeitsmittel verantwortlich. So hat er nach Betriebssicherheitsverordnung § 10 Absatz 1 sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach Montage und vor erster Inbetriebnahme geprüft werden. Nach § 10 Absatz 2 wird die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln geregelt.
Das Verständnis für die Besonderheiten und Gefahren der Elektrotechnik ist beim Umgang mit Geräten bei dem jeweiligen Nutzer bzw. Mitarbeiter verschieden ausgeprägt. Die Gerätehersteller sind somit verpflichtet, zur eigentlichen Gerätefunktionen, geeignete Maßnahmen zur Unfallverhütung vorzusehen. Dies entbindet die Betreiber jedoch nicht, den Betriebs- und Sicherheitszustand ihrer elektromechanischen Geräte durch entsprechende Maßnahmen selbst zu überwachen. Intervalle werden in der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt.
Die Prüfungen der elektrischen Betriebsmittel gemäß DGUV V3 und DIN VDE 0701-0702 dürfen nur von speziell ausgebildeten Personen durchgeführt werden, die einer ständigen Aus- und Weiterbildung unterliegen. Weiterhin dürfen nur für diese Prüfungen zugelassene, geprüfte und kalibrierte Messgeräte zum Einsatz kommen.
Die Prüfung von elektrischen Anlagen und elektrischen Geräten (Betriebsmitteln) auf Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte erfolgt in nachfolgender Reihenfolge normalerweise vor Ort:
- Sichtprüfung
- Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag
- Messen des Schutzleiters
- Messen des Isolationswiderstands
- Messen des Schutzleiterstroms
- Messen des Berührungsstroms
- Messen der sicheren Trennung bei Sicherheits- (SELV) oder Funktionskleinspannung (PELV)
- Prüfung weiterer Schutzmaßnahmen auf Wirksamkeit
- Funktionsprüfung
- Dokumentation über die Prüfung, einschließlich Prüfplakette
Achtung: Ein CE, GS oder TÜV-Zeichen auf den Arbeitsmitteln entlastet den Arbeitgeber bzw. Betreiber in keiner Weise gegenüber den Forderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung. Deutlich wird dies in der DGUV-I 5190:
„Die am Arbeitsmittel angebrachte CE-Kennzeichnung ersetzt nicht die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme. Mit dieser Kennzeichnung dokumentiert und erklärt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass das Produkt den grundlegenden Anforderungen der relevanten EG-Richtlinien entspricht. Sie ist kein Prüfzeichen für Sicherheit und Qualität, sondern Voraussetzung für das In-Verkehr-Bringen des Produktes im europäischen Binnenmarkt.”
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Was ist ein ortsveränderliches oder ortsfestes elektrisches Gerät?
Ortsveränderliche elektrische Geräte sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bzw. der Handhabung bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Ortsfeste Betriebsmittel sind festangebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können oder wegen mechanischer Befestigung während des Betriebes an ihren Aufstellungsort gebunden sind. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.
Die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel führen unsere geschulten Servicetechniker gerne für Sie im gewerblichen Bereich, in Industrieunternehmen oder in einer öffentlichen Einrichtung bei Ihnen vor Ort durch. Für weitere Details und Informationen sprechen Sie uns an.