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Sicherheitsprüfungen von elektrischen Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0701-0702, DGUV V3 (ehemals BGV A3) und TRBS 1201

Die Anzahl der elektrischen Anlagen und der elektrischen Betriebs­mittel – der orts­veränder­lichen elektrischen Geräte – nimmt stetig zu. Mit orts­veränderlichen elektrischen Geräten kommen Menschen im dienstlichen wie auch im privaten Bereich täglich in Berührung. Dadurch sind die Gefahren beim Umgang mit elektrischer Energie quantitativ angestiegen.

Das Arbeits­schutz­gesetz (ArbSchG), die Arbeitsstätten­verordnung (ArbstättV), die Betriebssicherheits­verordnung (BetrSichV), sowie die Technischen Regeln für Betriebs­sicherheit (TRBS), die Unfall­verhütungs­vorschrift DGUV V3 und die DIN-VDE-Normen sind hinsichtlich der Einhaltung der Schutz­maßnahmen für „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” von entscheidender Bedeutung.

Das Arbeits­schutz­gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, für Sicherheit und Gesundheits­schutz der Beschäftigten bei der Arbeit in allen Bereichen zu sorgen. Weiterhin ist gemäß der Betriebs­sicherheits­verordnung § 4 Absatz 1 der Arbeitgeber bzw. Betreiber für die sichere Bereit­stellung und Benutzung aller elektrischen Arbeits­mittel ver­ant­wortlich. So hat er nach Betriebs­sicherheits­verordnung § 10 Absatz 1 sicher­zustellen, dass Arbeits­mittel nach Montage und vor erster Inbetrieb­nahme geprüft werden. Nach § 10 Absatz 2 wird die wieder­kehrende Prüfung von Arbeits­mitteln geregelt.

Das Verständnis für die Besonder­heiten und Gefahren der Elektro­technik ist beim Umgang mit Geräten bei dem jeweiligen Nutzer bzw. Mitarbeiter verschieden ausgeprägt. Die Geräte­hersteller sind somit verpflichtet, zur eigentlichen Geräte­funktionen, geeignete Maßnahmen zur Unfall­verhütung vorzusehen. Dies entbindet die Betreiber jedoch nicht, den Betriebs- und Sicherheits­zustand ihrer elektro­mechanischen Geräte durch entsprechende Maßnahmen selbst zu überwachen. Intervalle werden in der Gefährdungs­beurteilung nach der Betriebs­sicherheits­verordnung festgelegt.


Die Prüfungen der elektrischen Betriebsmittel gemäß DGUV V3 und DIN VDE 0701-0702 dürfen nur von speziell ausgebildeten Personen durchgeführt werden, die einer ständigen Aus- und Weiterbildung unterliegen. Weiterhin dürfen nur für diese Prüfungen zugelassene, geprüfte und kalibrierte Messgeräte zum Einsatz kommen.

Die Prüfung von elektrischen Anlagen und elektrischen Geräten (Betriebsmitteln) auf Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte erfolgt in nachfolgender Reihenfolge normalerweise vor Ort:

Achtung: Ein CE, GS oder TÜV-­Zeichen auf den Arbeits­mitteln entlastet den Arbeit­geber bzw. Betreiber in keiner Weise gegenüber den Forderungen aus der Betriebs­sicherheits­ver­ord­nung. Deutlich wird dies in der DGUV-I 5190:

„Die am Arbeitsmittel angebrachte CE-Kennzeichnung ersetzt nicht die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme. Mit dieser Kenn­zeichnung dokumentiert und erklärt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass das Produkt den grund­legenden Anforderungen der relevanten EG-Richtlinien entspricht. Sie ist kein Prüf­zeichen für Sicherheit und Qualität, sondern Voraus­setzung für das In-Verkehr-Bringen des Produktes im europäischen Binnenmarkt.”

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Was ist ein ortsveränderliches oder ortsfestes elektrisches Gerät?

Ortsveränderliche elektrische Geräte sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bzw. der Handhabung bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungs­stromkreis angeschlossen sind. Ortsfeste Betriebsmittel sind fest­angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Trage­vorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können oder wegen mechanischer Befestigung während des Betriebes an ihren Aufstellungs­ort gebunden sind. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorüber­gehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschluss­leitungen betrieben werden.

Die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel führen unsere geschulten Servicetechniker gerne für Sie im gewerblichen Bereich, in Industrie­unternehmen oder in einer öffent­lichen Einrichtung bei Ihnen vor Ort durch. Für weitere Details und Informationen sprechen Sie uns an.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Unfallverhütungsvorschrift
Stand Januar 2010

Durchführung von Prüfungen nach DGUV V3


Tel.: 0431 26045981