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Wozu dienen überhaupt Feststellanlagen?

Eine Feststellanlage ist eine eigen­ständige Einrichtung zum Offen­halten von Brand­abschlüssen (z.B. Brand­schutz­türen, Rauch­schutz­türen oder Roll­tore zwischen Brand­abschnitten).
Die Feststell­anlage sorgt dafür, dass Feuer­schutz­abschlüsse sowie Rauch­abschlüsse dauerhaft in geöffneter Position halten und dadurch eine komfortable Begehung ermöglichen und im Notfall den Brandabschluß selbsttätig schließen.

Die Auslösung erfolgt automatisch über Raucherkennung oder manuell über Taster. Die Rauch­erkennung, Alarm­meldung und die schnelle und zuverlässige Schließung der Türen im Brand­fall übernehmen Feststell­anlagen. Dabei können Sie zwischen verschiedenen Funktions- und Kombinations­varianten mit Obertür­schließern oder Bodentür­schließern als Teil der Festtstell­anlage an ein- und zwei­flügeligen Türen wählen. Jede Feststell­anlage besteht mindestens aus einem Brand­melder, einer Auslöse­vorrichtung, einer Feststell­vorrichtung und einer Energie­versorgung.

Eine Feststell­anlage muss vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen werden. Die DIBt-­Richtlinien legen fest, wie Feststell­anlagen geplant, betrieben, abgenommen und gewartet werden sollen.

Wer darf Feststellanlagen prüfen?

Feststell­anlagen dürfen nur noch durch ausgebildete „Fach­kräfte für Feststell­anlagen“ wieder­kehrend geprüft und gewartet werden. Gefordert wird hierfür nach DIN 14677 ein Kompetenz­nachweis, der alle fünf Jahre aktualisiert werden muss.

Die Funktionsfähigkeit von Feststell­anlagen muss im Brand­fall besonders gewähr­leistet sein. Zur Vermeidung von Feuer- und Rauch­ausbreitung und zur Sicherung der Flucht­wege sind Prüfung, Instand­haltung, Funktions­prüfung, Wartung und Wieder­instandsetzung der Feststell­anlagen wichtigste Voraussetzung. Selbst kleine Mängel, die nicht behoben werden, können im Falle eines Brandes große Schäden verursachen.

Die Feststell­anlage muss vom Betreiber ständig betriebs­fähig gehalten werden und in Abständen von maximal einem Monat auf ihre einwand­freie Funktion überprüft werden. Der Betreiber ist außerdem verpflichtet, im Abstand von maximal zwölf Monaten eine Prüfung der Feststell­anlage auf ordnungs­gemäßes und störungs­freies Zusammen­wirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

Seit März 2011 wird dieses durch die DIN 14677 - Instand­haltung von elektrisch gesteuerten Feststell­anlagen für Feuerschutz- und Rauchschutz­abschlüsse - geregelt. Die monatliche Über­prüfung darf nach entsprechender Einweisung vom Betreiber von jedermann eigen­verantwortlich durchgeführt werden. Die jährliche Prüfung und Wartung darf nur durch die „Fachkraft für Feststell­anlagen“ durchgeführt werden.

Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt aller Instandhaltungs­maßnahmen sind schriftlich zu dokumentieren und durch den Betreiber aufzubewahren.

Wir sind Ihr Partner, wenn es darum geht Ihre Feststell­anlagen instand­zuhalten und -zusetzen, damit eine dauerhaft, ordnungs­gemäße Funktion Ihrer Anlagen gewähr­leistet ist. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Systematischer Aufbau einer Feststellanlage

Systematischer Aufbau einer Feststellanlage

 

 

Weitere Informationen zum Thema Feststellanlagen finden Sie bei nachstehenden Herstellern:

Gretsch-Unitas
Hekatron